Mit dem B196-Führerschein darfst Du Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 fahren – ganz ohne Prüfung und zu deutlich geringeren Kosten.
Wer kennt es nicht? In kilometerlangen Staus steigt die Sehnsucht vieler Berufstätiger, sich auf das Motorrad zu schwingen und die gemeinsten Nadelöhre der Stadt entspannt auf zwei Rädern zu umschiffen.
Kein Problem mit einem B196-Führerschein: Erweitere Deinen Klasse B-Autoführerschein unkompliziert um eine sogenannte Schlüsselzahl 196 und fahre damit auch leichte Motorräder mit maximal 15 PS (zum Beispiel eine 125er Maschine). Damit erreichst Du Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h und benötigst keine separate Fahrerlaubnis mehr.
Nein! Die theoretische und die praktische Prüfung fallen bei einer Erweiterung auf B196 komplett weg. Du musst lediglich mindestens vier zusätzliche Theoriestunden und mindestens fünf praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten absolvieren. Anschließend bekommst Du direkt von Deiner Fahrschule die Teilnahmebestätigung über die Schulung. Wird diese Bestätigung nun bei der Behörde vorgelegt, erhältst Du den Eintrag der Schlüsselzahl 196 und kannst mit Deinem B196-Führerschein künftig mit leichten Motorrädern auf den Straßen unterwegs sein.
Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, um Dir die Schlüsselzahl 196 eintragen zu lassen. Die Schulung kannst Du aber natürlich schon ab einem Jahr vorher, also mit 24 Jahren, beginnen.
Wenn du dich entschieden hast, kannst du hier ganz einfach deine Anfrage machen. Wir führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess.
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